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   VGH Bayern, 25.10.2005 - 2 N 04.2476 (1)   

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https://dejure.org/2005,25356
VGH Bayern, 25.10.2005 - 2 N 04.2476 (1) (https://dejure.org/2005,25356)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2005 - 2 N 04.2476 (1) (https://dejure.org/2005,25356)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2005 - 2 N 04.2476 (1) (https://dejure.org/2005,25356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei Verfahrensfehlern im Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans; Inhalt des Gebots der gerechten Abwägung; Vorliegen eines erheblichen Verstoßes gegen das Abwägungsgebot

  • Judicialis

    VwGO § 47; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauNVO § 1 Abs. 5; ; BauNVO § 1 Abs. 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 2 N 04.2476
    Nicht der für den Antragsteller nachteilige Bebauungsplan selbst, sondern erst seine im Regelfall zu erwartende Verwirklichung begründet nämlich das Rechtsschutzinteresse für die Normenkontrolle (BVerwG v. 23.4.2002 NVwZ 2002, 1126/1127).

    Weil das Normenkontrollgericht auch dann nicht nutzlos in Anspruch genommen wird, wenn die erstrebte Entscheidung für den Antragsteller lediglich aus tatsächlichen Gründen vorteilhaft ist, kann die unterschiedliche Realisierungsmöglichkeit der beiden Pläne von Bedeutung sein (vgl. BVerwG v. 23.4.2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 2 N 04.2476
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG v. 11.5.1999 NVwZ 1999, 1338).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 2 N 04.2476
    Nach der seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (BVerwGE 34, 301/309) ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Gebot gerechter Abwägung dann verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss oder wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt, oder der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belange in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 2 N 04.2476
    Das ist angesichts der Notwendigkeit, bei einer Kollision verschiedener abwägungsrelevanter Belange den einen zu bevorzugen und damit den anderen zurückzustellen, nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG v. 5.7.1974 BVerwGE 45, 309/315).
  • BVerwG, 14.06.2004 - 4 BN 17.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen die Ablehnung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 2 N 04.2476
    Die Antragsgegnerin hatte keinen Anlass, die nach den Einwendungen im Planaufstellungsverfahren jeweils aktualisierten Aussagen der Gutachter in Zweifel zu ziehen und durfte sie ohne Einholung weiterer Gutachten ihrer Planungsentscheidung zugrunde legen (vgl. BVerwG v. 14.6.2004 BauR 2004, 1907).
  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 2 N 04.2476
    Für den Antragsteller zu 4, dessen Grundstück wie das derjenigen zu 3 und 5 außerhalb des Plangebiets und auch nicht in unmittelbarer Nähe der geplanten Tiefgarage liegt, kommt wegen nur unwesentlicher Auswirkungen der durch den Bebauungsplan ermöglichten Verkehrszunahme eine Beschränkung der Antragsbefugnis in Betracht (vgl. BVerwG v. 21.10.1999 NVwZ 2000, 807).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 2 N 04.2476
    Zwar sind die Festsetzungen des früheren Bebauungsplans Nr. 1.2 a, die Geltung beanspruchten, sollte sich die hier strittige Norm als unwirksam erweisen (vgl. BVerwG v. 10.8.1990 DVBl 1990, 1182), für die Wohnbauflächen weitgehend identisch und würden auf dem östlich angrenzenden sog. U*****stück Bauvorhaben ermöglichen, die keine für die Antragsteller günstigere Grundstückssituation zur Folge hätten.
  • BVerwG, 08.02.1999 - 4 BN 55.98

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 2 N 04.2476
    Dennoch wäre die hier begehrte Unwirksamerklärung des Bebauungsplans nicht ohne jeden Nutzen für die Antragsteller (vgl. BVerwG v. 25.5.1993 UPR 1993, 306; v. 8.2.1999 NVwZ 2000, 194).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 2 N 04.2476
    Dass der mit Wohnhäusern bebaute Bereich zwischen dem sog. U*****stück und der K******straße als besonderes und allgemeines Wohngebiet und nicht als reines Wohngebiet festgesetzt wurde, rechtfertigt sich ohne weiteres aus dem Umfang der in den angrenzenden Straßen bereits vorhandenen gewerblichen Nutzungen und dem dort fließenden Verkehr ebenso, wie aus der gemäß der Plankonzeption beabsichtigten Nutzung des sog. U*****stücks (vgl. etwa BVerwG v. 20.1.1992 NVwZ 1992, 663).
  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und

    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2005 - 2 N 04.2476
    Der Antragsgegnerin ist es grundsätzlich nicht verwehrt, nach § 1 Abs. 9 BauNVO einzelne Unterarten von Nutzungen mit planerischen Festsetzungen zu erfassen, wenn es sich dabei um bestimmte Anlagentypen handelt (BVerwG v. 8.11.2004 ZfBR 2005, 185).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

  • BVerwG, 04.10.2001 - 4 BN 45.01

    Verhinderungsplanung und Beweis des ersten Anscheins; Anforderungen an die

  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

  • VGH Bayern, 25.06.2008 - 1 N 06.3111

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung

    Mit Urteil vom 25. Oktober 2005 (2 N 04.2476) lehnte der Verwaltungsgerichtshof den Normenkontrollantrag ab und verpflichtete den Antragsteller die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 4 zu einem Fünftel zu tragen.
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